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01. Oktober 1946 - Geschichte kompakt

Das Ende der ersten Nürnberger Prozesse

Das Ende der ersten Nürnberger Prozesse

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Am 1. Oktober 1946 ging in Nürn­berg das Verfahren gegen die sogenannten Hauptkriegsver­brecher zu Ende. Nach fast einem Jahr verkündete der Internationale Militär­gerichtshof seine Urteile gegen 22 füh­rende Vertreter des nationalsozialisti­schen Regimes, die als Politiker, Militärs und Funktionäre Mitverantwortung für Angriffskrieg und millionenfachen Mord trugen.

Gerichtssaal mit Angeklagten, Richtern und Anwälten der Nürnberger Prozesse 1946

Komplexes Verfahren: An den Nürnberger Prozessen waren zahlreiche Richter und Anwälte beteiligt. Die Angeklagten (li.) wurden von Militärpolizei bewacht.

akg-images/US NAVY/SCIENCE PHOTO LIBRARY

Urteil des Rechts

Die vier Siegermächte USA, Großbritannien, Sowjetunion und Frankreich hatten das Gericht mit dem im August 1945 unterzeichneten Londoner Statut eingerichtet. Sie stell­ten jeweils einen Chefankläger. Der US-Hauptankläger Robert H. Jackson, Richter am Supreme Court der USA, be­schrieb den Auftrag als Versuch, die Be­siegten nicht der Rache, sondern dem Urteil des Rechts zu unterwerfen. 

Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen

Das Londoner Statut definierte drei Straftatbestände: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbre­chen gegen die Menschlichkeit. Hinzu kam ein Grundsatz, der bis heute trägt: Auch wer für einen Staat handelt, kann persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Der Verweis auf Befehl, Amt oder staatliche Politik schützte nicht län­ger vor Strafe. Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, darunter Hermann Göring, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel und auch Martin Bormann, der tatsäch­lich zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Drei erhielten lebenslange, vier mehrjäh­rige Haftstrafen, drei wurden freigespro­chen. Am 16. Oktober 1946 wurden die Todesurteile vollstreckt. Göring entzog sich der Hinrichtung durch Suizid. 

NS-Verbrechen öffentlich verhandelt

Umstritten war der Prozess von Be­ginn an. Die Verteidigung berief sich auf den Grundsatz »keine Strafe ohne Ge­setz« und warf den Alliierten Siegerjus­tiz vor, da nur die Besiegten vor Gericht standen. Zugleich schuf das Verfahren einen Rahmen, in dem die NS-Verbre­chen öffentlich gemacht, dokumentiert und nach justizförmigen Regeln verhan­delt wurden. Überlebende der Vernich­tungslager sagten ebenso aus wie Täter. In Deutschland galt der Prozess vielen Zeitgenossen als fair. Eine Kollektiv­schuld lehnten die meisten jedoch ab und verorteten die Verantwortung bei der NS-Führung, nicht beim »einfachen Volk«. 

Nürnberger Prinzipien

Den Holocaust verhandelte das Ge­richt als Verbrechen gegen die Mensch­lichkeit. Einen eigenen Tatbestand gab es hierfür noch nicht. Er wurde erst mit der UN-Völkermordkonvention 1948 ge­schaffen. Die aus dem Prozess erarbeite­ten Nürnberger Prinzipien wurden zur Grundlage des späteren Völkerstraf­rechts. Es reicht von den Tribunalen für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda bis zum Internationalen Strafgerichts­hof in Den Haag. Was in Nürnberg be­gann, prägte die Frage, ob und wie sich schwerste Verbrechen ahnden lassen. Achtzig Jahre später bleibt Nürnberg damit beides: ein historischer Einschnitt und eine offene Aufgabe.

Der Beitrag erschien in der Ausgabe 4/2026 der „Militärgeschichte. Zeitschrift für historische Bildung“.

von Henning de Vries

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Geschichte kompakt

„Geschichte kompakt“ ist eine Rubrik der Zeitschrift „Militärgeschichte“. Die Beiträge konzentrieren sich auf wesentliche Fakten und ordnen die Ereignisse in einen größeren historischen Zusammenhang ein.

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