Das Ende der ersten Nürnberger Prozesse
- Datum:
- Ort:
- Nürnberg
- Lesedauer:
- 2 MIN
Am 1. Oktober 1946 ging in Nürnberg das Verfahren gegen die sogenannten Hauptkriegsverbrecher zu Ende. Nach fast einem Jahr verkündete der Internationale Militärgerichtshof seine Urteile gegen 22 führende Vertreter des nationalsozialistischen Regimes, die als Politiker, Militärs und Funktionäre Mitverantwortung für Angriffskrieg und millionenfachen Mord trugen.
Komplexes Verfahren: An den Nürnberger Prozessen waren zahlreiche Richter und Anwälte beteiligt. Die Angeklagten (li.) wurden von Militärpolizei bewacht.
akg-images/US NAVY/SCIENCE PHOTO LIBRARYDie vier Siegermächte USA, Großbritannien, Sowjetunion und Frankreich hatten das Gericht mit dem im August 1945 unterzeichneten Londoner Statut eingerichtet. Sie stellten jeweils einen Chefankläger. Der US-Hauptankläger Robert H. Jackson, Richter am Supreme Court der USA, beschrieb den Auftrag als Versuch, die Besiegten nicht der Rache, sondern dem Urteil des Rechts zu unterwerfen.
Das Londoner Statut definierte drei Straftatbestände: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Hinzu kam ein Grundsatz, der bis heute trägt: Auch wer für einen Staat handelt, kann persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Der Verweis auf Befehl, Amt oder staatliche Politik schützte nicht länger vor Strafe. Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, darunter Hermann Göring, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel und auch Martin Bormann, der tatsächlich zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Drei erhielten lebenslange, vier mehrjährige Haftstrafen, drei wurden freigesprochen. Am 16. Oktober 1946 wurden die Todesurteile vollstreckt. Göring entzog sich der Hinrichtung durch Suizid.
Umstritten war der Prozess von Beginn an. Die Verteidigung berief sich auf den Grundsatz »keine Strafe ohne Gesetz« und warf den Alliierten Siegerjustiz vor, da nur die Besiegten vor Gericht standen. Zugleich schuf das Verfahren einen Rahmen, in dem die NS-Verbrechen öffentlich gemacht, dokumentiert und nach justizförmigen Regeln verhandelt wurden. Überlebende der Vernichtungslager sagten ebenso aus wie Täter. In Deutschland galt der Prozess vielen Zeitgenossen als fair. Eine Kollektivschuld lehnten die meisten jedoch ab und verorteten die Verantwortung bei der NS-Führung, nicht beim »einfachen Volk«.
Den Holocaust verhandelte das Gericht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Einen eigenen Tatbestand gab es hierfür noch nicht. Er wurde erst mit der UN-Völkermordkonvention 1948 geschaffen. Die aus dem Prozess erarbeiteten Nürnberger Prinzipien wurden zur Grundlage des späteren Völkerstrafrechts. Es reicht von den Tribunalen für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda bis zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Was in Nürnberg begann, prägte die Frage, ob und wie sich schwerste Verbrechen ahnden lassen. Achtzig Jahre später bleibt Nürnberg damit beides: ein historischer Einschnitt und eine offene Aufgabe.
Der Beitrag erschien in der Ausgabe 4/2026 der „Militärgeschichte. Zeitschrift für historische Bildung“.
von Henning de Vries„Geschichte kompakt“ ist eine Rubrik der Zeitschrift „Militärgeschichte“. Die Beiträge konzentrieren sich auf wesentliche Fakten und ordnen die Ereignisse in einen größeren historischen Zusammenhang ein.