Auschwitzprozesse
Auschwitzprozesse
- Datum:
- Ort:
- Deutschland
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Als Ort des größten Konzentrationslagers ist das polnische Auschwitz Ausdruck der deutschen Schuld für die massenhafte Vernichtung im Holocaust geworden. Die Aufarbeitung dieses industriellen Systems der Auslöschung wurde in Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges zunächst verdrängt.
Erst langsam begann dieser Prozess: Am 1. Dezember 1958 nahm die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen ihre Arbeit in Ludwigsburg auf. Die Inhaftierung Adolf Eichmanns im Jahr 1960 und seine Anklage in Israel stießen eine öffentliche Debatte über die deutsche Schuld und Verantwortung für die sogenannte Endlösung an.
Generalstaatsanwalt Fritz Bauer
Die am 16. April 1963 in Frankfurt erhobene Anklage geht auf die Initiative des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer und des Generalsekretärs des Internationalen Auschwitz-Komitees in Wien, Hermann Langbein, zurück. Die 700 Seiten lange Anklageschrift markiert den Beginn der Frankfurter Auschwitzprozesse. Die Verhandlungen begannen am 20. Dezember 1963. Es wurden über 359 Zeugen aus 19 Ländern vernommen, von denen 211 ehemalige Häftlinge waren. Es fanden noch zwei weitere Ausschwitzprozesse in Frankfurt von 1965 bis 1966 und von 1967 bis 1968 statt.
Mit dem Begriff „Auschwitzprozesse“ verbindet sich heute eine Vielzahl an Prozessen, die sich der Aufarbeitung des Holocausts widmeten. In Deutschland erwachte durch die Frankfurter Prozesse das Bewusstsein, sich kontinuierlich mit der deutschen Schuldfrage befassen zu müssen. Dies hält bis heute in Verfahren gegen ehemalige Beteiligte an.
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