Beginn der Nürnberger Prozesse
Beginn der Nürnberger Prozesse
- Datum:
- Ort:
- Nürnberg
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In Nürnberg begannen ab dem 20. November 1945 Verhandlungen gegen die mutmaßlichen Hauptverantwortlichen für die von den europäischen Achsenmächten verübten Verbrechen seit 1939. Diese als Nürnberger Prozesse bekannt gewordenen Verfahren organisierte der Internationale Militärgerichtshof (IMT). Der IMT verfolgte Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen.
Jeder dieser drei Tatbestände bildet eine Vielzahl von Verbrechen ab, die von der Vorbereitung eines Krieges über die Verletzung des Völkerrechts zu Mord reichen. Der erste Prozess richtete sich gegen 24 Angeklagte. Es handelte sich um hochrangige Funktionsträger der NSDAPNationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, der deutschen Reichsregierung und der Wehrmacht. Die Richter verurteilten zwölf zum Tode, sieben zu Haftstrafen und sprachen drei frei. Zu einem zweiten Prozess kam es aufgrund des sich anbahnenden Ost-West-Konflikts nicht mehr. Allerdings setzten die USAUnited States of America in zwölf Folgeprozessen die juristische Aufarbeitung bis 1949 gegen weitere verantwortliche Personen und Organisationen fort.
Geburtsstunde des Völkerstrafrechts
Dieses Vorgehen markierte eine Zäsur. Der Staat war zum Werkzeug der Verbrecher geworden, um ihre Taten zu verüben. Das Ausmaß der Gräueltaten hat dazu angestoßen, auf den Nürnberger Prozessen basierende Prinzipien zu formulieren, damit sich Staatsfunktionäre nicht hinter staatlich garantierter Immunität verstecken können. Daraus ging das Völkerstrafrecht hervor, um individuelles Verhalten durch internationale Strafinstanzen verfolgen zu können. Diese Aufgabe nimmt heute der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag wahr.
Der Artikel erschien in der Militärgeschichte. Zeitschrift für historische Bildung.
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