Historisches Dokument

Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Verteidigungsfall

Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Verteidigungsfall

Datum:
Ort:
Deutschland
Lesedauer:
2 MIN

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In der Bundesrepublik bestand von Anfang an die Notwendigkeit einer möglichst engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Militär und den zivilen Behörden. Völlig zu Recht konnte und kann man in diesem Sinne die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZzivil-militärische Zusammenarbeit) als Kernfunktion der Gesamtverteidigung beschreiben.

Teaserbild Zivil-militärische Zusammenarbeit

Die historischen Dokumente sind Kopien von Originalen aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv.

Bundeswehr/Andrea Nimpsch

In einer Reihe von Staaten können die Streitkräfte im Verteidigungsfall „durchregieren“. In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung war immer klar, dass dies auf die Bundeswehr nicht zutrifft: Auch in einem Verteidigungsfall bleiben die exekutiven Staatsfunktionen in den Händen ziviler Instanzen, nämlich der demokratisch legitimierten Regierung und Verwaltung.

ZMZzivil-militärische Zusammenarbeit als Kernfunktion der Gesamtverteidigung

Zivilisten und Soldaten betrachten und bewerten militärische Lagen aus unterschiedlichen Perspektiven, die erst in der Zusammenschau ein ganzheitliches Bild ergeben. Das während des Kalten Krieges jahrzehntelang eingeübte Miteinander half dabei, die Anliegen der jeweils anderen Seite zu verstehen, was Meinungsverschiedenheiten freilich nicht ausschloss. 

Im hier betrachteten Beispiel aus dem Jahr 1988 ging es um die Frage, ob die Brücken über Rhein, Main, Mosel und Ahr weiterhin als besonders bedrohte Anlagen einzustufen seien. Diese Einstufung hätte im Verteidigungsfall relativ umfangreiche Evakuierungen der im Umkreis der Brücken wohnenden Zivilbevölkerung erforderlich gemacht. Die gemäß der föderalen Ordnung hierfür zuständigen Bundesländer sahen dies kritisch. 

Die in Frage kommenden Brücken lagen nicht im für die Vorneverteidigung vorgesehenen Gebiet, sondern im rückwärtigen Raum, der im NATO-Sprachgebrauch sogenannten Rear Combat Zone (RCZ). Sie fielen daher nicht in die Zuständigkeit des Feldheeres, also der aktiven Truppenteile, sondern des Territorialheeres, das sich fast ausschließlich aus Reservisten zusammensetzte. Das Territorialheer war seinerzeit in sechs Wehrbereichskommandos (WBK) gegliedert. 

Im März 1988 konferierten Vertreter der WBK III und IV mit Vertretern der Regierungen der betroffenen Bundesländer. Das WBK IV, zuständig für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland, berichtet in seinem Schreiben vom 6. April 1988 der übergeordneten Kommandobehörde, dem Territorialkommando (TerrKdo) Süd, über die Ergebnisse des Treffens. Die Teilnehmer sprachen sich einvernehmlich dafür aus, die fraglichen Brücken künftig nicht mehr als besonders bedrohte, sondern als sonstige Anlagen einzustufen. 

Maschinenschriftliches Dokument mit handschriftlichen Bemerkungen

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Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv
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Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv
Maschinenschriftliches Dokument mit handschriftlichen Bemerkungen

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Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv

Brücken – „besonders bedrohte Anlagen“ oder „sonstige Anlagen“?

Das Territorialkommando Süd legte den Vorgang dem zuständigen Führungsstab des Heeres (FüH) im BMVgBundesministerium der Verteidigung vor. Dieser lehnte im September 1988 eine pauschale Statusänderung sämtlicher Brücken ab. Das TerrKdo Süd wurde angewiesen, für jede einzelne Brücke gemäß NATO-Kriterien eine Bedrohungsanalyse durchzuführen und bezüglich etwaiger Evakuierungen „entsprechende Empfehlungen an die obersten Landesbehörden“ zu übermitteln.

Abschließend wies FüH auf die Verantwortlichkeiten hin: „Die Verantwortung für die Durchführung der Evakuierungen liegt bei den zivilen Behörden und kann nicht durch Verzicht auf eine Empfehlung indirekt von den Streitkräften übernommen werden“. Ob bis zur Zeitenwende, die rund ein Jahr später mit dem Fall der Berliner Mauer anbrach, Empfehlungen für alle 29 in unserer Quelle erwähnten Brücken im Wehrbereich IV ausgearbeitet waren, ist nicht überliefert.

Text und Dokument zum Herunterladen

von Christoph Kuhl

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Historisches Dokument - Originale aus dem Archiv

Die abgebildeten historischen Dokumente sind Kopien von Originalen aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv.