Nukleare Landminen
Nukleare Landminen
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Während des Kalten Kriegs war die NATO in Europa mit dem Problem konfrontiert, dass die konventionellen Streitkräfte des Warschauer Pakts deutlich in der Überzahl waren. Für den Fall eines gegnerischen Angriffs mit überlegenen Kräften war man somit auf Möglichkeiten angewiesen, schnelle Durchbrüche zu verhindern.
ADM am „Fulda Gap“?
Als probates Mittel zu diesem Zweck galten kompakte nukleare Sprengsätze mit relativ niedriger Sprengkraft, sogenannte Atomic Demolition Munition (ADM). Diese sollten an neuralgischen Punkten des vorderen Rands der Verteidigung detonieren, an denen der Gegner besonders günstige Gegebenheiten zum Vormarsch vorfand, etwa am seinerzeit auch außerhalb militärischer Fachkreise weithin bekannten „Fulda Gap“, an dem ein schneller Vorstoß dem Gegner die beste Möglichkeit zum Aufbrechen der zusammenhängenden Verteidigungslinie eröffnet hätte. Die Waffensysteme sollten in Sprengschächten an Straßen oder Brücken entlang der gemutmaßten gegnerischen Vormarschwege platziert werden.
Als Meldungen über die ADM erstmals an die Öffentlichkeit gelangten, wies Verteidigungsminister Kai-Uwe von Hassel im Januar 1965 vor dem Bundestag darauf hin, dass diese Waffensysteme nicht an ihren für den Verteidigungsfall vorgesehenen Bestimmungsorten installiert seien: „Es gibt keine einzige ADM im Einsatz“.
Nationale Einsatzbeschränkungen
Verteidigungsminister Helmut Schmidt gab später an, er habe nach seinem Amtsantritt 1969 umfassende Pläne für den Einsatz der über 200 ADM vorgefunden, die die amerikanischen Streitkräfte in der Bundesrepublik lagerten. Schmidts Bemühungen um eine Einhegung dieser der NATO zugeordneten Waffensysteme stießen bei der USUnited States-Regierung auf Verständnis und mündeten 1973 in den Erlass nationaler Einsatzbeschränkungen durch die Bundesrepublik.
Das vorliegende Dokument aus dem Jahr 1980 nimmt auf diese Beschränkungen Bezug. Der Führungsstab der Streitkräfte im BMVgBundesministerium der Verteidigung wandte sich an die NATO-Hauptquartiere für Zentraleuropa im niederländischen Brunssum und für Nordeuropa im norwegischen Kolsaas. Es ging um die Festlegung eines Verfahrens, mit dem sich im Krisenfall die effiziente Vorbereitung des möglichen Einsatzes von ADM sicherstellen ließ. Die nationalen Einsatzbeschränkungen verboten Vorbereitungshandlungen in Friedenszeiten. Man ging davon aus, dass im Krisen- oder Spannungsfall das vorhandene militärische Bohrgerät nicht ausreichen würde, die erforderlichen Sprengschächte herzustellen. Daher sollten auf Grundlage des Bundesleistungsgesetzes zivile Bohrfirmen für die nötigen Arbeiten herangezogen werden.
Dabei legte man Wert auf die Feststellung, dass die Vorbereitungen nicht zwangsläufig zum Einsatz führen würden, denn „die Vorbereitung von Sprengschächten ist unabhängig von der politischen Entscheidung, den Einsatz von ADM überhaupt freizugeben“. Weitere Vorschläge zur zweckmäßigen Organisation der Vorbereitungen sollte die ADM-Arbeitsgruppe beim NATO-Hauptquartier Europa-Mitte auf Grundlage des vorliegenden Dokuments erarbeiten.
Ein Waffensystem ohne Zukunft
Die weitere Konkretisierung der deutschen Einsatzbeschränkungen – u.a. Beschränkung auf zwei Kilotonnen Sprengkraft pro ADM, Verbot der Beeinträchtigung lebenswichtiger Versorgungseinrichtungen, Verbot überirdischer Detonation zum Schutz der Bevölkerung vor Fallout – wirkte sich allerdings auf die militärische Brauchbarkeit der ADM empfindlich aus. Daher spielten sie bereits vor dem Ende des Kalten Krieges in den Planungen der NATO praktisch keine Rolle mehr, zumal sich auch in den USAUnited States of America die Auffassung durchgesetzt hatte, dass dieses Waffensystem nicht recht zur NATO-Strategie der flexiblen Reaktion (Flexible Response) auf etwaige Angriffe passte. In der Bundeswehr wurde die einschlägige Heeresdienstvorschrift am 29. Januar 1988 außer Kraft gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt hatten die USAUnited States of America bereits sämtliche ADM aus der Bundesrepublik abgezogen.
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Historisches Dokument - Originale aus dem Archiv
Die abgebildeten historischen Dokumente sind Kopien von Originalen aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv.