Drohnen
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Der Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan im Herbst 2020 wurde als der erste echte Drohnenkrieg bezeichnet. Auch im Krieg, den Russland seit 2022 der Ukraine aufzwingt, kommen Drohnen laufend in großen Stückzahlen zum Einsatz. Diese Beispiele zeigen, dass unbemannte Luftfahrzeuge in den bewaffneten Auseinandersetzungen unserer Zeit sowohl zu Aufklärungszwecken als auch im Kampf eine zentrale Rolle spielen.
Die Grundlagen für diese Systeme wurden in der Zeit des Kalten Krieges geschaffen. Die USUnited States-Luftwaffe arbeitete seit den 1960er-Jahren an der Entwicklung fernlenkbarer, unbemannter Luftfahrzeuge mit großer Flughöhe und Reichweite für Zwecke großräumiger Aufklärung. Damit wurde vor allem eine effizientere Ausspähung der Sowjetunion und Chinas angestrebt.
Unbemannte Systeme in der Aufklärung
Für die Verteidigungsszenarien, mit denen die NATO in Zentraleuropa rechnete, wurden andere Systeme entwickelt, die weniger großräumig agierten und in der Gefechtsfeldaufklärung die Wirkungsbedingungen der Artillerie verbessern sollten. In kanadisch-britisch-deutscher Zusammenarbeit entstand zu diesem Zweck die Nahaufklärungsdrohne CL-89. Sie wurde ab 1971 in der Bundeswehr eingeführt. Wenig später wurde der Ruf nach einem Nachfolgemodell laut.
Die erste Quelle ist ein Schreiben von 1973, mit dem der damalige Generalinspekteur, Admiral Armin Zimmermann, der politischen Leitung des BMVgBundesministerium der Verteidigung, hier dem beamteten Staatssekretär Siegfried Mann, „zur Lösung des Aufklärungsproblems“ die Entwicklung eines reichweitengesteigerten Nachfolgemodells auf Basis der CL-89 empfahl. Das Ergebnis der daraufhin eingeleiteten Bemühungen war die ebenfalls als trinationales, nun jedoch kanadisch-französisch-deutsches Projekt entwickelte CL-289.
Mit einer Eindringtiefe in den gegnerischen Luftraum von ca. 170 Kilometern war sie im Gegensatz zum Vorgängermodell imstande, auch in der Tiefe des Raumes aufzuklären. In der Bundesrepublik flog sie erstmals 1986. Im selben Jahr wurde sie bei der Erprobungsstelle 91 in Meppen im großen Rahmen – ein Pionierbataillon hatte eine Tribüne mit Bestuhlung für 120 Personen zu errichten – Bundestagsabgeordneten und Vertretern der NATO-Partner präsentiert.
Kampfdrohnen – Potentiale und Probleme
Verfügte man somit seit Mitte der 1980er-Jahre über ein den aktuellen Erfordernissen genügendes Aufklärungsdrohnenmodell, so bot sich im Hinblick auf Kampfdrohnen ein anderes Bild. Dass Kampfdrohnen in kommenden Jahrzehnten relevant werden würden, war Kundigen auch seinerzeit bereits klar.
Ein pensionierter Brigadegeneral sandte 1982 eine Denkschrift an das BMVgBundesministerium der Verteidigung, in der er ausführliche Betrachtungen zur möglichen Einführung von Kampfdrohnen im Heer anstellte.
Die zweite Quelle stellt die interne Bewertung dieser Denkschrift durch den Führungsstab des Heeres im BMVgBundesministerium der Verteidigung dar. Man teilte grundsätzlich die Potentialeinschätzung, hielt aber die zu erwartenden Kosten für problematisch. Obwohl der Anteil der Verteidigungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt 1982 und 1983 immerhin bei rund drei Prozent lag, standen dem BMVgBundesministerium der Verteidigung auch seinerzeit keine unbegrenzten Mittel zur Verfügung.
Freilich hatte es nicht nur finanzielle Gründe, dass der Beschluss zur Ausstattung der Bundeswehr mit Kampfdrohnen noch lange auf sich warten ließ. Im politischen Betrieb war das Thema umstritten. Skeptiker verwiesen auf ethisch motivierte Bedenken. Erst nach der Bundestagswahl 2021 einigte man sich im Koalitionsvertrag darauf, die von der Bundeswehr genutzten Drohnen vom Typ „Heron TP“ zu bewaffnen. Dies ermöglicht bei Bedarf schnelle und effiziente Unterstützung von Soldatinnen und Soldaten im Einsatz.
Text und Dokumente zum Herunterladen:
DOI: https://doi.org/10.48727/opus4-796
URN: https://nbn-resolving.org/html/urn:nbn:de:kobv:po79-opus4-7960
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Die abgebildeten historischen Dokumente sind Kopien von Originalen aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv.