Vegetarier in der Bundeswehr – „sektiererische Auffassung“ oder „Normalfall?“
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Vegetarische Mahlzeiten gehören heute standardmäßig zum Angebot jeder Truppenküche. Undenkbar in den Anfangsjahren der Bundeswehr, wie unsere Quelle deutlich macht.
Die historischen Dokumente sind Kopien von Originalen aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv
Dokument: Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv, Montage: Bundeswehr/Andrea NimpschIm März 1959 äußerte sich zu diesem Thema die Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens (In San), die wie die Inspekteure der Teilstreitkräfte ins BMVg eingegliedert war, in einem hausinternen Schreiben an die Abteilung Verwaltung und Recht (VR).
Dabei wurde unterschieden zwischen Personen, die aus im engeren Sinne religiöser Überzeugung den Verzehr sämtlicher tierischer Produkte ablehnten, und Personen mit weniger strikter vegetarischer Ernährungsweise, die sich nicht aus religiöser Überzeugung, sondern aus dem ergab, was man heute wohl überwiegend mit dem Schlagwort „lifestyle“ bezeichnen würde. Die letztere Gruppe wurde als „gemäßigte, lakto-vegetabil eingestellte Vegetarier“ beschrieben. Die Rede war also von Personen, die sowohl pflanzliche Nahrung als auch Milchprodukte zu sich nehmen.
Schreiben aus dem Jahr 1959: Einberufung von Wehrpflichtigen, die Strengvegetarier sind
Bundesarchiv, Abteilung MilitärarchivDie strikten Vegetarier, die aus religiösen Gründen die Ernährung mit tierischen Lebensmitteln ablehnten, waren äußerst selten: Offenbar gab es bis März 1959 – die Wehrpflicht war erst knapp zwei Jahre vorher eingeführt worden – lediglich einen aus religiösen Gründen vegetarisch lebenden Wehrpflichtigen, dessen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung aber bereits stattgegeben worden war.
Nicht religiös motivierte Vegetarier stießen dagegen auf Ablehnung und Unverständnis. Ihre Ernährungsweise wurde als Ausdruck einer „sektiererischen Auffassung“ abgetan. Der Autor unserer Quelle ist nicht zu ermitteln. Seine amtliche Stellung in der Abteilung In San macht es wahrscheinlich, dass er über medizinische Fachkenntnisse verfügte.
Jedenfalls berief er sich auf die ernährungsmedizinische Forschung und stellte fest, dass die Auffassung, „streng vegetarische oder laktovegetabile Ernährung“ sei „gesünder als die übliche gemischte Nahrung (…) im Widerspruch zu wissenschaftlicher Erkenntnis“ stehe. Somit sei auch der absehbare Mehraufwand an Haushaltsmitteln für eine dienstlich unentgeltlich bereitgestellte vegetarische Truppenverpflegung nicht zu rechtfertigen.
Die Bundeswehr hielt auch in den kommenden Jahrzehnten an diesem Standpunkt fest. Wer außerhalb religiöser Zusammenhängevegetarische Ernährung als Begründung eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung angab, hatte schlechte Karten. Das Verwaltungsgericht Kassel entschied 1973 gegen einen solchen Antragsteller mit der Begründung, es stelle für ihn keine unzumutbare Härte dar, auf die dienstlich unentgeltlich bereitgestellte fleischliche Kost zu verzichten und sich die gewünschte Nahrung selbst zu beschaffen.
Erst um die Jahrtausendwende herum begann das Verpflegungsamt der Bundeswehr mit entsprechenden Angeboten in den Truppenküchen dem wachsenden Anteil an Vegetariern in der Truppe Rechnung zu tragen.
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von Christoph KuhlDie abgebildeten historischen Dokumente sind Kopien von Originalen aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv.