Wehrpflicht und Losverfahren
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2025 kam im politischen Diskurs über denkbare Wege zum Aufwuchs der Bundeswehr die Überlegung auf, dass ein Losverfahren bei der Heranziehung junger Männer zur Mitwirkung in der Landes- und Bündnisverteidigung ein gangbarer Weg sein könnte.
Die historischen Dokumente sind Kopien von Originalen aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv
Bundeswehr/Andrea NimpschTatsächlich kam bereits ab 1960 ein Losverfahren zur Auswahl von Wehrpflichtigen zur Anwendung, das seinerzeit nicht unumstritten war. Anfang 1963 bezeichnete selbst der Wehrbeauftragte Hellmuth Heye das Verfahren in einem Zeitungsinterview als „irrsinnig“, weil es dazu führe, dass körperlich weniger taugliche Wehrpflichtige tauglicheren vorgezogen würden.
Unsere Quelle, eine Stellungnahme der Abteilung Verwaltung und Recht des BMVg vom August 1963, legte Bundesverteidigungsminister Kai-Uwe von Hassel dar, warum das Losverfahren besser war, als seine Kritiker behaupteten. Ein Auswahlverfahren sei nötig, weil die Bundeswehr nicht die Kapazitäten für die Aufnahme sämtlicher Wehrpflichtiger habe. Der Begriff Losverfahren könnte hier allerdings irreführend sein, weil es neben der Losnummer weitere Kriterien gab, die die Auswahl leiteten.
Wie unsere Quelle ausführt, spielte die körperliche Eignung durchaus eine Rolle. Zu deren Feststellung wurden zunächst alle Wehrpflichtigen gemustert. Darüber hinaus war aber auch ihre bisherige berufliche Qualifikation von Interesse. Auf Seite 2 lesen wir, dass die Bundeswehr schon in den frühen 1960er Jahren „eine hochtechnisierte Armee“ war. Daher benötigte sie Wehrpflichtige mit bestimmten technischen Berufsabschlüssen. Deren Auswahl oblag den Teilstreitkräften.
In unserer Quelle vom August 1963, legte Bundesverteidigungsminister Kai-Uwe von Hassel dar, warum das Losverfahren besser war, als seine Kritiker behaupteten
Bundesarchiv, Abteilung MilitärarchivDies führte dazu, dass einschlägig qualifizierte Wehrpflichtige mit einem niedrigerem Tauglichkeitsgrad mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit zum Wehrdienst einberufen wurden als solche, die einen höheren Tauglichkeitsgrad, jedoch keine als besonders erwünscht eingestufte berufliche Qualifikation aufwiesen. Solche Fälle hatten Heye zu seiner drastischen Wortwahl gegenüber der Presse veranlasst, obwohl er vor seiner Wahl zum Wehrbeauftragten als Mitglied des Verteidigungsausschusses des Bundestages die Einführung des Losverfahrens mitberaten und mitgebilligt hatte.
1965 wurde bereits das Losverfahren wieder abgeschafft. Das hing mit einem Umstand zusammen, auf den die Quelle bereits hinweist: In den relativ geburtenschwachen Jahrgängen ab 1945 gab es weniger Wehrpflichtige als zuvor. Zudem verringerte sich seit den späten 1960er Jahren durch die deutlich steigende Zahl der Kriegsdienstverweigerungen die Anzahl derer, die für die Einberufung in Frage kamen. All dies ließ das umstrittene Losverfahren überflüssig erscheinen.
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von Christoph KuhlDie abgebildeten historischen Dokumente sind Kopien von Originalen aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv.