Der lange Weg vom „Flintenweib“ zur Kameradin
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- Deutschland
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Über 25.000 aktive Soldatinnen hat die Bundeswehr derzeit in ihren Reihen. Sie leisten den Dienst an der Waffe und somit einen unverzichtbaren Beitrag zur Landes- und Bündnisverteidigung. Wie weit der Weg bis zu diesem für heute selbstverständlichen Zustand war, bezeugt unsere Quelle.
Die historischen Dokumente sind Kopien von Originalen aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv
Bundeswehr/Andrea NimpschIm Oktober 1962 machten sich im BMVg sieben Herren von Amts wegen Gedanken über die Gestaltung eines „Frauenhilfsdienstes“, der im Verteidigungsfall der Bundeswehr zur Verfügung stehen sollte. Gedacht war daran, die betreffenden Frauen durch eine Erweiterung des Zivildienstgesetzes (ZDG) zum Dienst heranzuziehen. Die in der Quelle erörterten rechtlichen Aspekte des Dienstes von Frauen in der Bundeswehr sollen in diesem Beitrag jedoch nicht betrachtet werden.
Besprechung zum Thema „Frauenhilfsdienst der Bundeswehr“
Bundesarchiv, Abteilung MilitärarchivVon Interesse ist vielmehr der langfristige Wandel des Rollenbilds von Frauen im Hinblick auf ihre Mitwirkung in der Bundeswehr. Für die „Herrenrunde“ des Jahres 1962 stand außer Frage, dass für Frauen eine Heranziehung zu Aufgaben in der Pflege und Betreuung von Verwundeten sowie im Fernmelde- und im Stabsdienst möglich, Dienst an der Waffe dagegen ganz ausgeschlossen sei. Dieser solle, so das einmütige Votum auf Seite 3, auch in Zukunft nicht ermöglicht werden, „da die Bundeswehr an sogenannten „Flintenweibern“ nicht interessiert ist“.
Kein Anlass zur Änderung der Verfassungsbestimmung
Bundesarchiv, Abteilung MilitärarchivDiese zur Entstehungszeit der Quelle gesellschaftlich mehrheitsfähige Einstellung änderte sich nur langsam. Rund 20 Jahre später, von März bis Mai 1982, führte das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (Infas) im Auftrag der Bundeswehr eine repräsentative Umfrage durch, in der immer noch 51 Prozent der Befragten der Aussage zustimmten, Frauen sollten auf keinen Fall mit Waffen zu tun haben.
Es sollte fast weitere 20 Jahre dauern, bis 2001 der Dienst von Frauen in allen Laufbahnen der Bundeswehr möglich gemacht werden konnte. Ausschlaggebend war hierfür ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2000, das den generellen Ausschluss von Frauen vom Dienst an der Waffe für unzulässig erklärt hatte.
Besondere Sorgen bereitet die Sicherstellung des weiblichen Pflegepersonals für den Sanitätsdienst im V-Fall
Bundesarchiv, Abteilung MilitärarchivImmer noch offen blieb die weitere Entwicklung in der ab Seite 6 unter Punkt III erörterten Frage der Gewinnung zusätzlichen zivilen Sanitätspersonals für den Verteidigungsfall.
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von Christoph KuhlDie abgebildeten historischen Dokumente sind Kopien von Originalen aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv.