Die Eignungs- und Verwendungsprüfung Wehrpflichtiger
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Als 1955 die Bundeswehr aus der Taufe gehoben wurde, waren die Zeiten, in denen es ausgereicht hatte, jeden Rekruten nach einem einheitlichen Schema zum Infanteristen auszubilden, lange vorbei.
Die historischen Dokumente sind Kopien von Originalen aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv
Bundeswehr/Andrea NimpschAls technisch hoch ausdifferenzierte Streitmacht stand die Bundeswehr, die nur kurz nach ihrer Gründung zur Wehrpflichtarmee wurde, vor der Aufgabe, jeden Wehrpflichtigen gemäß seinen Qualifikationen und Vorkenntnissen für die Zwecke der Truppe optimal einzusetzen. Möglichst jeder sollte in der passenden Teilstreitkraft der passenden Waffengattung bzw. dem passenden Dienstbereich zugewiesen werden.
Dazu war es erforderlich, die Rekruten nicht nur ärztlich mustern zu lassen, sondern sich im Rahmen einer Eignungs- und Verwendungsprüfung (EVP) auch ein Bild ihrer Kenntnisse, Neigungen und Fähigkeiten zu machen. Das Verfahren lässt sich als ein Vorläufer dessen verstehen, was heute mit dem Begriff „Assessment Center“ bezeichnet wird. Die EVP löste das umstrittene Losverfahren ab und war seit 1965 für alle Wehrpflichtigen verpflichtend.
Unsere Quelle ist eine Pressemitteilung, die den anwesenden Journalisten während einer Pressekonferenz zum Thema EVP in der Wehrbereichsverwaltung Hannover im Februar 1973 zur Verfügung gestellt wurde. Warum wurde ein bereits seit acht Jahren etabliertes Verfahren ausgerechnet Anfang 1973 Gegenstand von Pressekonferenzen?
Pressemitteilung zur Eignungs- und Verwendungsprüfung aus dem Jahr 1973
Bundesarchiv, Abteilung MilitärarchivSeit 1. Januar 1973 dauerte der Grundwehrdienst statt wie bisher 18 nur noch 15 Monate und begann nicht mehr mit einer für alle Teilstreitkräfte identischen dreimonatigen infanteristischen Grundausbildung, sondern unmittelbar mit dem in der jeweiligen Waffengattung bzw. dem jeweiligen Dienstbereich vorgesehenen Ausbildungsgang. Durch diese Umstrukturierung kam der EVP als Instrument der Zuordnung der Rekruten zu den einzelnen Waffengattungen und Dienstbereichen gesteigerte Bedeutung zu.
Im Losverfahren war die berufliche Tätigkeit der Wehrpflichtigen alleiniges Kriterium der Entscheidung über ihre Zuordnung gewesen. In der EVP hingegen wurden die Rekruten in einer ausgeklügelten ganztägigen Testreihe geprüft. Unter anderem wurden logisches Denk- und räumliches Vorstellungsvermögen, Sprachverständnis und Reaktionsschnelligkeit getestet. Bei Bedarf fanden nach der Testung individuelle Gespräche mit den Mitarbeitern des psychologischen Dienstes des Wehrersatzwesens statt, dem die Durchführung der EVP oblag.
Das Verfahren ermöglichte es, soweit der Bedarf der Truppe das zuließ, auch den Verwendungswünschen der Rekruten entgegenzukommen. Es bewährte sich weit besser als das Losverfahren. Ein Mitarbeiter des psychologischen Dienstes bezifferte 1973 im Gespräch mit der Presse den Anteil der Wehrpflichtigen, bei denen sich die auf der EVP basierende Verwendungsempfehlung nach Dienstantritt als unpassend herausstellte, auf lediglich vier bis fünf Prozent.
Text und Dokument zum Herunterladen
von Christoph KuhlDie abgebildeten historischen Dokumente sind Kopien von Originalen aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv.