Irak-Dossier

Tod in der Luft. Der Giftgasangriff auf Halabdscha am 16. März 1988

Tod in der Luft. Der Giftgasangriff auf Halabdscha am 16. März 1988

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An einem von Deutschland eher fernen Ort wird der süßliche Geruch von Äpfeln nicht mit dem frühlingshaften Neuanfang, sondern eher mit dem Tod in Verbindung gebracht; und das seit nunmehr 35 Jahren. In Halabdscha, einer kleinen, mehrheitlich von Kurden und Kurdinnen bewohnten Stadt im Irak, unweit der iranischen Grenze und der Hawraman-Gebirgskette und circa 350 Kilometer nordöstlich von Bagdad, ist die Zeit an einem Mittwoch, dem 16. März 1988, stehengeblieben. 

Karte: der Irak

Karte: Der Irak und seine Nachbarstaaten

ZMSBw/Bernd Nogli


Wie so oft während des verlustreichen achtjährigen Krieges zwischen dem Iran und dem Irak, der zwischen 1980 und 1988 ausgetragen wurde, wurden auch an diesem Tag die Sirenen in der Stadt aufgrund von schwerem Artilleriebeschuss und stundenlangen Luftangriffen des irakischen Militärs ausgelöst. Seit dem 13. März 1988 kam es in der Gegend um Halabdscha zu Zusammenstößen zwischen den Armeen beider Staaten, nachdem der Iran mit Unterstützung kurdischer Kämpfer tief in irakisches Gebiet eingedrungen war. Dennoch sollten die Ereignisse des 16. März 1988 viel mehr als “nur” eine weitere militärische Operation in einem zwischenstaatlichen Krieg darstellen.

Nachdem die Fenster der Wohnhäuser zerstört wurden, versuchten viele Einwohner der Stadt Halabdscha, sich in ihren Kellern in Sicherheit zu bringen. Was vielen Menschen möglicherweise zuvor oft das Leben gerettet hatte, sollte an dem schicksalhaften 16. März 1988 zum Verhängnis werden. Die Ruhe vor dem eigentlichen »Sturm« wurde ein weiteres Mal durch einen Helikopter gestört, der Papierfetzen abwarf. Diese eigenartige Aktion war jedoch kein Versehen, sondern diente dazu, in Erfahrung zu bringen, aus welcher Richtung der Wind an dem Tag wehte, von Westen nach Osten. 

Gegen Nachmittag erschienen von irakischen Piloten geflogenen Jagdbombern sowjetischer Bauart vom Typ Suchoi über der Stadt. Dieses Mal warfen sie jedoch weder konventionelle Bomben noch Flugblätter auf die Stadt, sondern einen giftigen »Cocktail« aus mehreren chemischen Kampfstoffen: Senfgas, Sarin, VX und Tabun, das einen trügerischen, fruchtigen Geruch verbreitet, der an den Geruch von Äpfeln erinnert. Da die freigesetzten chemischen Giftgase schwerer als Luft sind, sanken sie schnell und füllten die Keller. Dieser Zufluchtsort vieler Einwohner verwandelte sich in ein Verlies, aus dem nicht mehr rechtzeitig entkommen werden konnte. 

Flugzeug irakische Luftwaffe

Sowjetisches Flugzeug der irakischen Luftwaffe aus dem Iran - Irak Krieg ausgestellt auf dem Gelände der Gedenkstätte in Halabdscha.

Silvia-Lucretia Nicola

Über 5000 Menschen starben an jenem Tag, weitere 10 000 trugen schwere körperliche Schäden von dem Angriff davon und Tausende weitere flohen über die schneebedeckten, gewundenen Gebirgspfade in den benachbarten Iran. Die Chemikalien, denen die Menschen ausgesetzt waren, durchtränkten nicht nur ihre Körper und Gewänder, ihre Atemwege und Augen beeinträchtigend, sondern verseuchten sowohl Grund- und Trinkwasser als auch die landwirtschaftlich genutzten Böden und rissen die Nutztiere zusammen mit ihren Besitzerinnen und Besitzer aus dem Leben. Aus der bis zu diesem Zeitpunkt von 40 000 Menschen bewohnten Stadt Halabdscha, in der sich Berichten zufolge zusätzlich 20 000 Kriegsvertriebene befanden, war binnen weniger Stunden eine Geisterstadt geworden. Während die Stadt mittlerweile wieder besiedelt ist, erinnern immer noch vorkommende Fehlentwicklungen bei Föten und Neugeborenen, überdurchschnittlich hohe Krebserkrankungsraten, psychische Krankheiten und transgenerationale Traumata an die Langzeitfolgen von Krieg und diesem Verbrechen.

Hintergründe des Giftgasangriffes auf die Kurden und Kurdinnen

Um diesen Giftgasangriff der irakischen Regierung besser verstehen zu können, benötigt es einer kontextuellen Einbettung. Obwohl chemische Waffen seit dem Ersten Weltkrieg bereits in unterschiedlichen Konflikten eingesetzt worden waren, sticht der Einsatz dieser Kampfstoffe in Halabdscha aus zwei Gründen hervor. Zum einen wurden die Giftgase nicht gegen Kombattanten eingesetzt, sondern gegen Zivilisten. Zum anderen handelte es sich in diesen Fall nicht um ein Ziel in einem gegnerischen Staat, wie beispielsweise bei dem irakischen Angriff auf die iranische Stadt, Sardascht, am 28. Juni 1987, sondern um Teile der eigenen Zivilbevölkerung! Ausschlaggebend für diesen Vorfall war tatsächlich die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung, auf die der Angriff abzielte: Es handelte sich vorwiegend um im Irak lebende Kurden und Kurdinnen. 

Kurdische Familie beim Giftsgasangriff

Statue auf dem Gelände der Gedenkstätte in Halabdscha, welche einen Vater zeigt, der sein Kind mit dem eigenen Körper vor dem Giftgasangriff am 16.03.1988 zu beschützen versucht.

Silvia-Lucretia Nicola

Kurden stellen eine der größten – wenn nicht die größte – ethnische Gruppe von Menschen ohne einen eigenen Staat dar, obwohl ein solcher seit über einem Jahrhundert angestrebt wird. Verbunden durch eine vermeintlich gemeinsame Abstammung, gemeinsame Sprache und Religion, Bräuche, Traditionen oder gesellschaftliche Strukturen leben Kurden und Kurdinnen als soziale Gruppe seit mehreren Jahrhunderten in ihrem angestammten Heimatland zwischen den Gebirgsketten des Zagros und des Taurus an dem Knotenpunkt zweier historischer Reiche, dem Osmanischen und dem Persischen, zusammen mit anderen Ethnien, wie beispielsweise Türken, Persern oder Arabern. Infolge des Zerfalls des Osmanischen Reiches nach dem Ersten Weltkrieg wurden im Nahen und Mittleren Osten die Grenzen neu gezogen. Die europäischen Siegermächte richteten Mandatsgebiete ein, die vor allem Großbritannien und Frankreich Einfluss in der Region sicherten. Dies führte zur Aufteilung des historischen Siedlungsgebietes ethnischer Kurden und Kurdinnen auf vier neue Nationalstaaten: Irak, Iran, Syrien und die Türkei. Die Beziehungen zwischen der ethnisch kurdischen Bevölkerung und den zentralen Regierungen aller vier Länder blieben indes über die Dekaden hinweg angespannt. 

Teritoriale Veränderungen im Nahen Osten

Territoriale Veränderungen und Entstehung neuer Staaten in Folge des Zerfalls des Osmanischen Reiches.

ZMSBw, Bernd Nogli

Im Irak haben die Kurden und Kurdinnen seit der Beendigung des britischen Mandats und der Erlangung der Unabhängigkeit des Landes 1932 Druck auf die Zentralregierung ausgeübt, ihnen Autonomierechte einzuräumen. Dem kurdischen Wunsch nach Selbstverwaltung wurde jedoch meistens mit systematischer Diskriminierung, Unterdrückung, Zwangsumsiedlungen, Arabisierung bis hin zu direkter Gewaltanwendung begegnet. Diese seit den 1930er Jahren episodenweise stattfindenden gewaltsamen Auseinandersetzungen erreichten im Irak einen vorläufigen Gewalthöhepunkt während der 1980er Jahre. Das irakische Baath-Regime von Saddam Hussein (siehe hierzu auch Beitrag Sicherheitsapparat Hussein)  ergriff während dieser Zeit systematisch völkermörderische Maßnahmen gegen den kurdischen Teil der eigenen Bevölkerung und gegen weitere ethnische und religiöse Minderheiten, welche im Norden des Irak lebten. Zwischen dem 23. Februar und dem 6. September 1988 wurde, unter der direkten Führung von Ali Hassan al-Madschid, später bekannt unter dem Spitznamen »Chemical Ali«, einem militärischen Befehlshaber und Cousin von Saddam Hussein, im Rahmen der sogenannten Anfal-Operation eine Serie von acht Militärkampagnen gegen die ländliche kurdische Bevölkerung organisiert. Während der Anfal-Operation kam es nicht nur zu Bodenoffensiven, Luftangriffen, systematischer Zerstörung von Siedlungen, Massendeportationen und dem Einsatz von Erschießungskommandos, sondern auch zum Einsatz von chemischen Kampfstoffen gegen die Zivilbevölkerung. Schätzungen zufolge wurden während dieser Militärkampagne 4500 kurdische Dörfer zerstört und um die 182 000 Menschen getötet. 

Spiegefetzen in Amna Suraka

Die Spiegelfetzen an den Wänden im Museum Amna Suraka in as-Sulaimaniya stellen die 182 000 Kurdinnen und Kurden dar, welche gemäß kurdischen Zählungen das Leben in Folge der Anfal-Operation verloren haben.

Silvia-Lucretia Nicola

Der Chemiewaffenangriff auf die Stadt Halabdscha gehörte aus Sicht der Baath-Regierung nicht dazu, obwohl er zeitgleich mit der ersten Etappe der Anfal-Operation durchgeführt wurde, da sich Anfal gegen die rurale und nicht gegen die urbane Bevölkerung richtete. Auch wenn es sich militärisch gesehen um eine separate Mission handelte, reihte sich der Einsatz chemischer Kampfstoffe gegen die kurdische Zivilbevölkerung der Stadt Halabdscha in eine infame Riege von Verbrechen ein, welche die Baath-Regierung unter Saddam Hussein über mehrere Jahrzehnte gegenüber den Kurden und Kurdinnen verübt hatte.

Wie die Welt mitmischte und wegsah

Obwohl den Vereinten Nationen (VN) bekannt war, dass es während des Iran-Irak-Krieges bereits regelmäßig zum Einsatz chemischer Waffen gekommen war, sorgten die Meldungen über die Geschehnisse am 16. März 1988 in Halabdscha für internationale Empörung. Da die Giftgase allerdings gegen ein Teil der irakischen Bevölkerung auf irakischem Boden eingesetzt worden waren, wurde zunächst der Iran als Kriegspartei für den Vorfall verdächtigt, zumal der Irak jegliche Schuld von sich wies. Außerdem handelte es sich beim Irak um einen Verbündeten der westlichen Staaten, mit dem enge wirtschaftliche Verflechtungen bestanden. 

Dass der Westen Saddam Husseins Irak der 1980er Jahre mit Samthandschuhen behandelte, wurde am 28. März 1988, nur wenige Tage nach dem Chemiewaffenangriff auf Halabdscha, deutlich, wie aus den Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 1988 hervorgeht. An jenem Tag wurde der irakische Botschafter in Deutschland, Omar Ghani, zu einem Gespräch mit dem Ministerialdirigenten Heinz Fiedler einbestellt. Wie die Gesprächsaufzeichnung zeigt, äußerte die Bundesregierung im Rahmen dieses Austausches ihre Betroffenheit über den Einsatz chemischer Waffen gegen Zivilpersonen. Nichtsdestotrotz wurde besonderen Wert daraufgelegt, die Neutralität Deutschlands im iranisch-irakischen Konflikt zu unterstreichen. Weder erfolgte eine Schuldzuweisung, noch wurde eine Aufklärung der Geschehnisse angestrebt, obwohl erste Beweise, welche Saddam Hussein belasteten, in den nachrichtendienstlichen Kreisen bereits die Runde machten. 

Kollektive Statue für Journalisten

Den Journalisten, welche über den Giftgasangriff vom 16.03.1988 berichtet haben, gewidmete Statue auf dem Gelände der Gedenkstätte in Halabdscha.

Silvia-Lucretia Nicola

Der Iran, auf der anderen Seite, bemühte sich, so viel internationale Aufmerksamkeit wie möglich auf den Vorfall in Halabdscha zu lenken. Hierfür wandte sich die iranische Regierung direkt an den damaligen Generalsekretär der VN, Javier Péréz de Cuéllar, mit der Bitte um die Entsendung eines Expertenteams für Chemiewaffen. Des Weiteren wurden, so findet es sich in Berichten von Human Rights Watch, internationale Journalisten von der Regierung in Teheran nach Halabdscha eingeflogen, damit diese das Ausmaß des Vorfalls dokumentieren und der Welt zeigen sollten, dass die Menschen in Halabdscha in der Tat durch Giftgas gestorben waren. 

Mehr noch trug deren Berichterstattung auch dazu bei, nachzuweisen, dass die in Halabdscha eingesetzten chemischen Kampfstoffe aus irakischen Militärbeständen stammten. Der britische Journalist Gwynne Roberts sammelte beispielsweise noch 1988 forensische Beweise in Form von Bodenproben, die er nach Großbritannien brachte und sie in den Laboren in Porton Down, einer Forschungseinrichtung des britischen Verteidigungsministeriums, untersuchen ließ. Die von ihm gesammelten Beweise konnten im selben Jahr von einer breiten Öffentlichkeit im Rahmen der im britischen Fernsehen ausgestrahlten Dokumentation »The Winds of Death« präsentiert werden. Den engagierten Journalisten, welche sich an einen der kontaminierten Kriegsschauplätze gewagt haben, ist eine kollektive Statue auf dem Gelände der Gedenkstätte in Halabdscha gewidmet, welche an den Giftgasangriff erinnern soll. 

Die Fotos und Artikel dieser Journalisten schlugen mediale Wellen und dominierten die Seiten der großen europäischen Tageszeitungen und Zeitschriften. Welche Bedeutung der Arbeit dieser Journalisten, die Verbrechen gegen die kurdische Bevölkerung im Irak ans Licht zu bringen, von kurdischer Seite beigemessen wird, wird im Museumsgebäude der Gedenkstätte in Halabdscha ersichtlich. Dort hängen Fotokopien bedeutsamer Zeitungsartikel in schwarz-weiß an einer Pinnwand, als Zeichen dafür, dass die Welt das Leiden der Kurden und Kurdinnen nicht mehr ignorierte. Neben den Artikeln aus Großbritannien, Frankreich, Schweden oder den USAUnited States of America ist auch eine Reportage aus der 51. Ausgabe des Stern vom 10. Oktober 1988 ausgestellt, welche den Titel »Wie die Deutschen mitmischen« trägt. 

Sternartikel vom 10.12.1988

Kopie des Stern-Artikels „Wie die Deutschen mitmischen“ vom 10.12.1988, welche im Gedenkstättenmuseum in Halabdscha ausgestellt ist.

Silvia-Lucretia Nicola

Bereits 1988 verdichteten sich die Beweise, dass der Irak einen Großteil sowohl der Chemikalien als auch der benötigten Infrastruktur zur Entwicklung von Chemiewaffen von westlichen – vor allem deutschen – Firmen eingekauft hatte. Im „Bericht der Bundesregierung über legale und illegale Waffenexporte in den Irak und die Aufrüstung des Irak durch Firmen der Bundesrepublik Deutschland« unterrichtete die Bundesregierung am 8. Mai 1991 den Bundestag, dass bereits seit 1982 bekannt war, dass der Irak an einem C-Waffenprogramm arbeiten würde. Zwei Jahre später erhielt die Bundesregierung von den USAUnited States of America Informationen, laut denen das C-Waffenprogramm des Irak bereits realisiert worden war und die Ausrüstung für Versuchs- und Produktionsanlagen für Nervengas bei einer deutschen Firma gekauft worden waren. 

Während ab 1984 die Ausfuhrgenehmigungspraxis Deutschlands mehrfach nachgeschärft wurde, schienen die Bedenken der Bundesregierung bezüglich einer irakischen Entwicklung von Massenvernichtungswaffen während der 1980er Jahre den Handels- und Energieinteressen untergeordnet zu bleiben. Zwischen 1981 und 1990 gestattete die Bundesregierung, trotz der aktiven Beteiligung des Irak am ersten Golfkrieg (wie der Iran-Irak Krieg im deutschsprachigen Raum auch genannt wird), laut eigenen Angaben den Export von genehmigungspflichtigen Waffen und Waren im Wert von über 1,3 Milliarden DM an den Irak. Viele der gelieferten chemischen oder industriellen Komponenten deutscher Provenienz, welche beim Bau einer der größten Chemiewaffenanlagen der Welt in den irakischen Städten von Samarra und Falludscha eingesetzt wurden, nutzten unterschiedliche gesetzliche Grauzonen aus und umgingen die eigentlich vorgesehene Ausfuhrprüfung. Das Leitmotiv der angeklagten deutschen Unternehmen war primär, dass die gelieferten Anlagen und Substanzen zur Produktion von Pestiziden zum Schutz der irakischen Dattelernte dienen sollten. Wie die Bundesregierung allerdings selbst berichtete, waren nach einem von ihr in Auftrag gegebenen Schweizer Gutachten zufolge Teile der besagten Anlagen „für die Herstellung und Abfüllung von chemischen Stoffen bzw. die Herstellung von Werfer-Munition, Bomben und mit chemischen Kampfstoffen gefüllten Raketen konstruiert“ worden. 

Im Dezember 2005 wurde ein niederländischer Geschäftsmann in Den Haag aufgrund seiner nachgewiesenen Mittäterschaft an Kriegsverbrechen des ehemaligen irakischen Regimes von Saddam Hussein im Zusammenhang mit der Lieferung von Chemikalien, die die Herstellung von chemischen Kampfstoffen ermöglicht haben, verurteilt. In Deutschland hingegen wurden die Geschäftsführer der Unternehmen, welche verdächtigt waren, das irakische C-Waffenprogramm direkt oder indirekt ermöglicht zu haben, aufgrund der Missachtung des Außenwirtschaftsgesetzes und nicht aufgrund von Beihilfe zum Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht geladen. Genau wegen dieser drei Straftatbestände verklagten jedoch im Jahr 2018, 30 Jahre nach dem Giftgasangriff auf die Zivilbevölkerung von Halabdscha, erstmals auch zwei Überlebende vertreten von einer USUnited States-amerikanischen Anwaltskanzlei eine Reihe von deutschen Unternehmen in der Hoffnung auf Gerechtigkeit und Entschädigungszahlungen. 

Während Großbritannien, Schweden und Norwegen die Anfal-Operation als Genozid an Kurdinnen und Kurden entsprechend der VN-Völkermordkonvention von 1948 anerkannt haben, tat sich der deutsche Bundestag im Jahr 2001 immer noch schwer damit. Der Antrag von Bundestagsabgeordneten der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) aus dem Jahr 2000 zur Einstufung des irakischen Giftgasangriffs auf Halabdscha als Völkermord wurde in der Plenarsitzung vom 16. März 2001 von den Regierungsparteien abgelehnt. Als Begründung wurde angeführt, dass der Bundestag nicht der Ort sei, »an dem per Antrag historische Wahrheiten beschlossen werden können«. 

Dennoch hat sich die parlamentarische Praxis in Deutschland in den letzten zwei Dekaden weiterentwickelt. Im Jahr 2016 hat der Bundestag den Massenmord an Armeniern und Armenierinnen im Osmanischen Reich aus den Jahren 1915 und 1916 und im Jahr 2022 den Holodomor in der Ukraine der 1930er Jahre als Völkermord eingeordnet. Die Verbrechen vom sogenannten Islamischen Staat gegenüber Jesidinnen und Jesiden im Sindschar (2014) wurden am 19. Januar 2023 fraktionsübergreifend vom Bundestag ebenfalls als Genozid eingestuft. Dies dürfte vielen Kurdinnen und Kurden Mut machen, dass ihr Leid und ihr Verlust von Familienangehörigen künftig ebenfalls zumindest symbolische Anerkennung erfahren dürfte. 

Literaturtipps:

Joost R. Hiltermann, A Poisonous Affair: America, Iraq, and the Gassing of Halabja, Cambridge 2007. 

Deutscher Bundestag, Unterrichtung durch die Bundesregierung. Bericht der Bundesregierung über legale und illegale Waffenexporte in den Irak und die Aufrüstung des Irak durch Firmen der Bundesrepublik Deutschland, Drucksache 12/487 vom 08.05.91 (https://dserver.bundestag.de/btd/12/004/1200487.pdf, zuletzt: 01.03.2023).

DOI: https://doi.org/10.48727/opus4-630

 

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