Online-Tagung "Normativität sozialer Gedächtnisse"

Online-Tagung "Normativität sozialer Gedächtnisse"

Datum:
Lesedauer:
2 MIN

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

ZMSBw

Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften in Potsdam, am 25.08.2009.

Bundeswehr

Am 17. und 18. März 2022 fand eine Online-Tagung zum Thema „Die Normativität sozialer Gedächtnisse“ statt, die vom ZMSBwZentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Kooperation mit dem Arbeitskreis „Sozialeis Gedächtnis, Erinnern und Vergessen“ in der Sektion Wissenssoziologie der Deutschen Gesellschaft für Soziologie organisiert wurde. Im Rahmen von 8 Vorträgen wurde die Rolle normativer Vorstellungen und Wertbezüge im Kontext kollektiver Erinnerungs- und Vergessensprozesse aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Neben der Auseinandersetzung mit einschlägigen Theoriepositionen aus den Sozial- und Kulturwissenschaften wurden auch aktuelle Beispiele normativ konnotierter Vergangenheitsbezüge in öffentlichen Debatten diskutiert. Den Bericht zur Tagung finden Sie hier.

Vergangenheit und Geschichte

Dass das Gedenken bzw. die Erinnerung an die Vergangenheit, zumal wenn es um sogenannte traumatische Ereignisse oder Verbrechen geht, bestimmte ‚Lehren‘ bereithält und damit eine normative Dimension aufweist, scheint eine wenig hinterfragte Prämisse weiter Teile der Forschung zu kollektiven Gedächtnissen und Erinnerungskulturen in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen zu sein. Der normative Aspekt betrifft sowohl die moralische Bewertung vergangener Ereignisse als auch daraus abgeleitete und im Sinne sozialer Normen verstandene Handlungsanweisungen. Entsprechend werden in der Vermittlung von Geschichte durch verschiedene erinnerungskulturelle Instanzen (wie Museen, Gedenkstätten oder auch die Schule), aber auch seitens der Wissenschaft normative Klassifikationen häufig mitgeliefert.

Erinnern und Vergessen

Dies wirft die grundsätzliche Frage auf, ob, wann und wie aus einem Wissen über die Vergangenheit ein verbindliches ‚Sollen‘ abgeleitet werden kann, soll oder gar muss. Zu klären ist, unter welchen Bedingungen sich normative Vorstellungen etablieren und durchsetzen – nicht nur, aber auch im Kontext wissenschaftlicher Forschung, die sowohl die vergangenen Ereignisse als auch die Erinnerungen daran oder beides zugleich zum Gegenstand macht und dabei mitunter selbst zu einem gedächtnispolitischen Akteur und Träger von Normativität wird oder zumindest werden kann. Die Tagung bestimmte vor diesem Hintergrund das Verhältnis von Normativität und Gedächtnis(forschung) genauer, indem sie die normativen Implikationen sozialer Gedächtnisse einerseits sowie der Forschung zu expliziter oder impliziter Normativität in Prozessen des Erinnerns und Vergessens andererseits in den Mittelpunkt der Diskussion stellte.

Tagungsbericht zum Download

Tagungsbericht „Normativität sozialer Gedächtnisse“ (PDF, 91,4 KB)


Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.