Landes- und Bündnisverteidigung
Landes- und Bündnisverteidigung
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Seit der völkerrechtswidrigen Besetzung der Krim durch Russland steht für die Bundeswehr die „Landes- und Bündnisverteidigung“ im Fokus. Damit verbunden sind vielfältige und komplexe Herausforderungen an unsere Streitkräfte.
Nach dem Ende des Kalten Krieges und der Wiedererlangung der deutschen Einheit wurde die Bundeswehr in vielfältigen Reformen wiederholt umgebaut und reduziert. Fähigkeiten wurden aufgegeben, andere sind hinzugekommen - vor allem im Rahmen des Krisenmanagements im Ausland. So hat besonders der Einsatz in Afghanistan lange Zeit das Erscheinungsbild der Bundeswehr geprägt. Spätestens seit der Annexion der Krim im Jahr 2014 erweist sich jedoch Russland als politische und militärische Bedrohung. Seit Februar 2022 lässt der russische Angriffs- und, wie wir nun offiziell wissen, Eroberungskrieg keine Zweifel mehr zu, dass die NATO willens und fähig sein muss, seine Bündnisverpflichtungen gegenüber allen Partnern einzuhalten.
Was bedeutet das für die Bundeswehr? Welche Fähigkeiten muss die Bundeswehr haben, um die geforderte „Kaltstartfähigkeit“ zu erreichen. Und wie wurde die „Landes- und Bündnisverteidigung“ im Kalten Krieg vorbereitet und organisiert?
In Folge 43 von „ZUGEHÖRT! Der Podcast des ZMSBwZentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr“ spricht Oberst Dr. Sven Lange mit dem Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr, Generalleutnant Markus Laubenthal, und dem Historiker Dr. Heiner Möllers über die „Landes- und Bündnisverteidigung“ und die damit verbundenen Herausforderungen früher und heute.
Der von Generalleutnant Laubenthal angesprochene und vom Westdeutschen Rundfunk produzierte Aufklärungsfilm „Der 7. Sinn“ über Verkehrsgefahren bei Manövern ist hier in gekürzter Form einsehbar.