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Hessen und der Dritte Weltkrieg. Wie sich ein Land auf den Ernstfall vorbereitete

Hessen und der Dritte Weltkrieg. Wie sich ein Land auf den Ernstfall vorbereitete

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Herzlich willkommen zu „Angelesen„ dem Buchjournal des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr, heute zum Werk von Heiner Möllers und Cornelia Juliane Grosse. Hessen und der Dritte Weltkrieg. Wie sich ein Land auf den Ernstfall vorbereitete. Heiner Möllers und Cornelia Grosse, als Militärhistoriker und Militärhistorikerin am ZMSBw tätig, untersuchen am Beispiel des Bundeslandes Hessen, welche Vorkehrungen während des Kalten Krieges für den Fall getroffen worden waren, dass der Warschauer Pakt tatsächlich angegriffen und den Verteidigungsfall gemäß Grundgesetz ausgelöst hätte. Dabei werden die militärischen Verteidigungsplanungen der NATO ebenso betrachtet wie die Vorbereitungen, die die zuständigen Behörden für zivile Verteidigung getroffen hatten. In Hessen sollten als Großverbände im Wesentlichen das deutsche III. Korps und das südlich davon stehende US-amerikanische V. Korps verteidigen. Nicht alle Verbände dieser beiden Korps hatten ihre Friedensstandorte in unmittelbarer Grenznähe. In Nordhessen waren deutlich mehr Verbände in Grenznähe disloziert als in Südhessen. Im Verteidigungsfall sollten sie daher zunächst das sogenannte Verzögerungsgefecht gegen überlegene gegnerische Kräfte führen, bis alle anderen Kräfte ihre Einsatzräume erreicht hatten. Das schloss aus Übersee herangeführte US-Truppen ein, deren Verlegung regelmäßig in großen NATO-Manövern, den sogenannten REFORGER-Übungen (Eine Abkürzung für „Return of Forces to Germany“), geübt wurde. Material für diese Verbände lag in Depots bereit. Für den Fall der Zerstörung von Brücken über den Rhein waren Ersatzübergangsstellen vorbereitet, die die Pioniertruppe bei Bedarf errichtet hätte. Die NATO-Planer rechneten sich gute Chancen im Verzögerungsgefecht aus. Die Topographie war weitgehend von waldreichen Höhenzügen geprägt. Die hätten gegnerische gepanzerte Kräfte im Angriff bereits aufgehalten, wie man sagte „gehemmt“. Dabei verließ man sich nicht allein auf die Vorteile der natürlichen Gegebenheiten. An allen dafür günstigen Stellen gab es vorbereitete Sperren, die im Spannungsfall aktiviert worden wären und den gegnerischen Vormarsch zusätzlich gehemmt hätten. Die Aktivierung – und im Frieden die Wartung – dieser Sperren war Aufgabe der sogenannten Wallmeister der Pioniertruppe. Allein im Regierungsbezirk Kassel waren rund 850 Sperren vorbereitet. Die Quellen besagen nichts über Vorbereitungen zur Verteidigung von Kassel und anderen großen Städten im Operationsgebiet des III. Korps. Das Autorenteam nimmt daher an, dass Stadtkampf von Warschauer Pakt und NATO gleichermaßen nicht beabsichtigt war. Er hätte sehr starke Kräfte gebunden, und (Zitat): „was man nicht erobern muss, lässt man lieber „links liegen“. Das Verzögerungsgefecht sollte nach Eintreffen der Verstärkungsverbände in eine Gegenoffensive übergehen. Dabei war nicht geplant, den Gegenangriff weit auf gegnerisches Gebiet vorzutragen. Die NATO wusste, dass ihre Kräfte dafür nicht ausreichen würden. Der Ersteinsatz von taktischen Kernwaffen, war grundsätzlich nicht ausgeschlossen und ganz bewusst für den Angreifer unberechenbar. Bei Erreichen bestimmter Eskalationsstufen hätte er den Angreifer dazu bewegen sollen, seine Strategie zu überdenken und die Auseinandersetzung vom Gefechtsfeld an den Verhandlungstisch zu verlagern. Die diesbezüglichen Planungen und Entscheidungsabläufe spielten sich aber deutlich oberhalb der hier betrachteten Korps-Ebene ab. Alle Planungsunterlagen auf diesem Gebiet sind der Öffentlichkeit bis heute nicht bekannt, weil sie immer noch als streng geheim eingestuft sind. Zurecht, wie Heiner Möllers und Cornelia Grosse treffend kommentieren: „Auch Unwissenheit kann abschrecken“. Ziel des NATO-Konzepts der Vorneverteidigung war, einen Krieg „bei größtmöglicher Begrenzung des Schadens so schnell wie möglich unter politisch annehmbaren Bedingungen zu beenden und den Vorkriegszustand wiederherzustellen“. Autorin und Autor weisen jedoch in ihren Ausführungen darauf hin, dass auf einigen Feldern der Stand der Vorbereitungen nicht ausreichend war. Zum Beispiel waren zusätzliche sog. Hilfskrankenhäuser baulich vorbereitet und Sanitätsmaterial für ihren Betrieb deponiert. Ungeklärt blieb aber, wo das zusätzliche medizinische Personal herkommen sollte. Für gefallene Bundeswehrsoldaten hielt die Vorschriftenlage an der traditionellen Erdbestattung fest. Sie sollte „möglichst nahe am Sterbeplatz“ stattfinden, und zwar so, dass „eine spätere Umbettung erleichtert würde“. Das Kriegsgefangenenwesen war ebenfalls kaum ausgeplant. Das III. Korps sollte etwaig eingebrachte Kriegsgefangene auf bestimmten Routen ins Saarland verbringen, wo zwei Standorte für ihre Unterbringung ausgewiesen waren. Wie im Einzelnen Unterbringung, Bewachung, Verpflegung und Betreuung der Gefangenen gestaltet werden sollten, dazu enthalten die Quellen keinerlei Aussagen. Auch in der Zivilverteidigung entsprach der Stand der Vorbereitungen nicht auf allen Gebieten dem, was wünschenswert war. Grundlage der Zivilverteidigung sollte der Selbstschutz der Bevölkerung sein. Durch Publikationen suchte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz die Menschen für das Thema zu sensibilisieren und zu entsprechender Vorsorge wie Bevorratung haltbarer Lebensmittel oder Ausbau privater Kellerräume zu Schutzräumen zu ermuntern. Erstmals wurde 1961 zu diesem Zweck an alle Haushalte eine Broschüre mit dem Titel „Jeder hat eine Chance“ verteilt. Amtliche Maßnahmen sollten diesen Selbstschutz lediglich flankieren. Seit 1965 wurde auf gesetzlicher Grundlage eine Notfallreserve bestimmter Lebensmittel amtlich bereitgehalten. Ihre Verteilung sollte wie im Zweiten Weltkrieg über Bezugsmarken erfolgen, die in den Landratsämtern bereitlagen. Woher sollte das Personal für die Verteilung der Marken und der Lebensmittel kommen? Da man im Verteidigungsfall nicht mit Aufrechterhaltung des Schulbetriebs rechnete, waren für diese Aufgaben verbeamtete Lehrer und Lehrerinnen eingeplant. Die Errichtung von Schutzräumen wurde nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Zahl der Schutzräume blieb gering. In Hessen gab es Ende der 1970er Jahre etwa 123 000 Schutzraumplätze, davon etwa 3 000 in privaten Schutzräumen. „Bei einer Bevölkerung von über fünf Millionen kamen somit rund 45 Einwohner auf einen Schutzplatz“. Die militärische Planung sah nur in wenigen Fällen Evakuierungen der Zivilbevölkerung aus bestimmten Gebieten des Frontgebietes, dem so genannten „vorderen Rands der Verteidigung (VRV)“ oder aus dem Umkreis wichtiger Infrastruktur wie Brücken oder Kraftwerken vor. Für das Gros der Bevölkerung galt die amtliche Empfehlung, am Wohnort zu bleiben. Man nahm aber an, dass viele Bundesbürger der Empfehlung nicht folgen, sondern sich auf die Flucht begeben würden – die meisten mit dem Auto, was die Durchführung des eigenen Aufmarschs hätte beeinträchtigen können. Das III. Korps rechnete daher in seinem Bereich mit etwa 400 000 Zivilpersonen, die auf eigene Faust flüchten würden. Sie sollten durch Feldjäger und Lautsprecherwagen nach Rheinland-Pfalz in die Landkreise Mayen-Koblenz, Westerwald und Bitburg-Prüm gelotst werden. Heeresflieger sollten das Verkehrsgeschehen großräumig überwachen. Aufnahme und Betreuung der Geflüchteten war Sache der Zivilbehörden. Über Vorbereitungen in den genannten Landkreisen ist allerdings nichts bekannt. Heiner Möllers und Cornelia Grosse bezweifeln, dass die Lenkung der Flüchtlingsströme geglückt wäre, denn: „Flüchtlingsbewegungen sind nicht planbar“.  Aus den herausgearbeiteten Defiziten zu lernen und für Gegenwart und Zukunft eine zeitgemäße Gesamtverteidigung zu schaffen, die auch künftig Krieg zu verhindern hilft – auch dazu will das vorliegende Werk einen Anstoß geben. Für denkbare vergleichbare Lagen, die durch großflächige Angriffe auf zivile Infrastruktur wie derzeit in der Ukraine entstehen könnten, empfehlen die Autoren die Vorbereitung von Aufnahmegebieten. Es wäre demnach zu prüfen, ob die Erfahrungen, die man 2015/16 bei der Aufnahme und Unterbringung einer siebenstelligen Anzahl von Flüchtlingen gemacht hat, hierfür hilfreich sein könnten. Im Ergebnis waren die bis 1990 in Hessen für den Verteidigungsfall getroffenen Vorbereitungen letztlich nicht ausreichend. Als Fazit kann also der Satz aus dem Buch dienen: „Vieles war nicht zu Ende gedacht“. Zugleich deutet sich an, dass auch im übrigen Bundesgebiet der Vorbereitungsstand nicht erheblich besser gewesen sei. 

Das war „Angelesen! das Buchjournal des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr. Heute zum Werk von Heiner Möllers und Cornelia Juliane Grosse. Hessen und der Dritte Weltkrieg. Wie sich ein Land auf den Ernstfall vorbereitete. Erschienen im Verlag Frankfurter Allgemeine Buch, 2025.

Sprechtext: Christoph Kuhl

Sprecher: Christoph Jan Longen

von Christoph Kuhl

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