Inhalt

Adenauer und die Wiederbewaffnung

Datum:
Lesedauer:
6 MIN

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

Zurück zum Audio

Herzlich willkommen zu ANGELESEN, dem Buchjournal des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr, heute zum Werk von Wolfgang Krieger „Adenauer und die Wiederbewaffnung“.

Der 1876 in Köln geborene Konrad Hermann Joseph Adenauer wurde im Alter von 73 Jahren 1949 zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Politische Konkurrenten, die darauf spekuliert hatten, er werde das Amt wegen seines vorgerückten Alters nicht lange ausüben, wurden enttäuscht. Adenauer wurde dreimal wiedergewählt und hatte das Amt des Bundeskanzlers 14 Jahre inne. Niemand prägte die politische Landschaft der jungen Bundesrepublik mehr als er. Zu seinen politischen Leistungen zählen die Durchsetzung der in den 1950er Jahren umstrittenen Wiederbewaffnung und die Verankerung der Bundesrepublik im transatlantischen Bündnis. Nach Adenauers Tod 1967 wurde die Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus gegründet, die u. a. den Nachlass des Gründungskanzlers verwaltet und regelmäßig wissenschaftliche Tagungen zum politischen Wirken Adenauers ausrichtet. Der vorliegende Band erschien im Jahr 2000 und enthält die Beiträge einer im November 1999 ausgerichteten Tagung zum Thema „Adenauer und die Wiederbewaffnung“. 
Die Beiträge zeichnen das Bild Adenauers als eines Mannes, der persönlich keine Erfahrung mit dem Militärdienst machte. Von der Wehrpflicht war er zunächst aus gesundheitlichen Gründen befreit. Im Ersten Weltkrieg wurde er als unabkömmlich eingestuft. Als Erster Beigeordneter hatte er in der Kölner Stadtverwaltung kriegswichtige Aufgaben wahrzunehmen. 1917 wurde er Oberbürgermeister von Köln. Die Passivität des Offizierskorps der Kölner Garnison angesichts der Revolution vom November 1918 führte bei Adenauer zu einer eher geringen Wertschätzung für den Berufssoldatenstand. Diese Einstellung war später auch maßgeblich dafür, dass der von den Nazis aus dem Amt gedrängte Oberbürgermeister a.D. Distanz zur wesentlich von Berufsoffizieren getragenen Widerstandsbewegung des 20. Juli hielt. Er traute Offizieren keinen erfolgreichen Staatsstreich zu, denn, so seine Überzeugung: „In Deutschland seien Generäle zum Gehorchen erzogen“. 
Nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs sah Adenauer keinen Grund, die ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht kollektiv zu verurteilen. Es schien eher naheliegend, sie in der großen Mehrzahl für vom Nationalsozialismus Verführte zu halten. Zudem wäre es politisch nicht klug gewesen sie zu verprellen, da sie ein großes Reservoir potentieller Wähler darstellten. Die vormaligen höheren Berufsoffiziere hielt Adenauer für Fachleute auf ihrem Gebiet, d. h. in technischen Fragen des Militärischen. Er war bereit, ihrem Urteil auf diesem Gebiet zu trauen.  
Die strikte Unterordnung der militärischen unter die politische Führung war dabei selbstverständlich vorausgesetzt. 
Als es an die Einstellung von Personal in die Bundeswehr ging, legte Adenauer deshalb größten Wert darauf, dass Offiziere ab dem Dienstgrad Oberst aufwärts durch einen Personalgutachterausschuss „unter erheblicher politischer Einflussnahme handverlesen“ wurden. Die Notwendigkeit einer Wiederbewaffnung stand für Adenauer fest. Im Dezember 1949 bot er den Westalliierten erstmals einen Beitrag der Bundesrepublik zur Verteidigung Westeuropas an. 
Zwei Erwägungen waren für Adenauer maßgeblich. Einerseits befürchtete er, die Sowjetunion könnte ihre Westexpansion fortsetzen. Ohne einen wesentlichen deutschen Verteidigungsbeitrag war in diesem Fall zu erwarten, dass die Westalliierten sich den Truppen Moskaus am Rhein oder noch weiter westlich entgegenstellen und somit die Bundesrepublik größtenteils oder ganz aufgeben würden. Andererseits war der Aufbau eigener Streitkräfte wichtig, um das Ansehen des eben erst aus der Taufe gehobenen westdeutschen Staates in der internationalen Politik zu steigern. Diese Überzeugung kommt in einem Zitat Adenauers zum Ausdruck: „Ein Staat, der waffenlos ist, ist bei allen Konferenzen ein Staat der Klasse B…Es gehört nun einmal zum Wesen des Staates, dass er auch diese Wehrhoheit hat und dass er von ihr Gebrauch macht. Sonst gilt er eben nichts“. 
Im Januar 1951 begannen die informellen Petersberger Gespräche, in denen Bundesregierung und Westalliierte sich über ihre Vorstellungen in Bezug auf einen etwaigen deutschen Verteidigungsbeitrag austauschten. Die deutsche Seite wünschte insbesondere die Ablösung des Besatzungsrechts durch Vertragsrecht, militärische Gleichberechtigung in den westlichen Bündnisstrukturen und die Zusicherung der Stationierung einer ausreichenden Anzahl westalliierter Truppen auf bundesdeutschem Gebiet. Die Gespräche blieben zwar ohne Ergebnis, weil Frankreich die deutschen Vorstellungen für unannehmbar hielt. Immerhin hatten sie aber zu einer Klärung der Lage beigetragen: Die Regierung Adenauer würde einen deutschen Verteidigungsbeitrag nur liefern, wenn im Gegenzug die Westalliierten umfangreiche Zugeständnisse machen würden.   
Auf die Absicht der USAUnited States of America, die Bundesrepublik in die NATONorth Atlantic Treaty Organization aufzunehmen, reagierte Frankreich mit dem nach Ministerpräsident René Pleven benannten Plan zur Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Da sich die Aufrüstung des deutschen Nachbarn angesichts der amerikanischen Position nicht verhindern lassen würde, sollte der Pleven-Plan Frankreich ermöglichen, die führende Rolle in diesem Prozess zu übernehmen und die Kontrolle zu behalten.  
In Adenauers Augen war eine von den USAUnited States of America mit Wohlwollen begleitete EVG ebenso akzeptabel wie eine deutsche NATONorth Atlantic Treaty Organization-Mitgliedschaft. 
Am 30. August 1954 verfehlte die EVG die nötige Mehrheit in der französischen Nationalversammlung. Das Parlament wollte die verfügbaren militärischen Ressourcen Frankreichs lieber für den Erhalt der überseeischen Besitzungen als für die EVG verwenden. Adenauer bedauerte dies. „Schwarzer Tag für Europa“, notierte er am besagten 30. August in sein Tagebuch. Die EVG hätte das Potential gehabt, zum Motor der europäischen Einigung zu werden, an deren Notwendigkeit Adenauer nach der Erfahrung des Zeitalters der Weltkriege nicht zweifelte. Nach Scheitern der EVG blieb die Option der deutschen NATONorth Atlantic Treaty Organization-Mitgliedschaft.      
Die Verwirklichung der in den Petersberger Gesprächen geltend gemachten Vorstellungen gelang Adenauer auch über diese Option. Die Westalliierten wussten, dass ein Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik als bevölkerungsreichstem europäischem Land diesseits des Eisernen Vorhangs unverzichtbar war und waren zu Entgegenkommen bereit. Abgesehen von wenigen Vorbehaltsrechten wurde das auf Kriegsrecht basierende Besatzungsrecht durch vertragliche Beziehungen zwischen Westalliierten und Bundesrepublik abgelöst. Im Rahmen der Bündnisintegration wurde dem deutschen Wunsch Rechnung getragen, umfangreiche Kontingente nichtdeutscher NATONorth Atlantic Treaty Organization-Truppen in der Bundesrepublik zu stationieren. Der gleichberechtigte Einfluss Deutschlands im Bündnis zeigte sich vor allem im Übergang der NATONorth Atlantic Treaty Organization von der Strategie „Massive Retaliation“ (Nuklearstrategie der NATONorth Atlantic Treaty Organization, „Massive Vergeltung“) zur Strategie „Flexible Response“ (NATONorth Atlantic Treaty Organization-Nuklearstrategie gegenüber dem Warschauer Pakt, „flexible Erwiderung“). 
Adenauer erreichte das Ziel, das er mit der Wiederbewaffnung verfolgte: ein starkes westliches Verteidigungsbündnis, in dem die Bundesrepublik durch einen starken Beitrag maßgebliche Mitsprache hatte. Er war davon überzeugt, dass nur ein derart verfasstes Bündnis die Sowjets dazu bewegen könnte, sich auf Verhandlungen über Rüstungsbegrenzung und Abrüstung einzulassen, vielleicht sogar substanzielle Zugeständnisse im Hinblick auf eine Wiedervereinigung Deutschlands zu machen. Allerdings rechnete Adenauer hinsichtlich einer Wiedervereinigung Deutschlands nicht mit Fortschritten in absehbarer Zeit. Langfristig ging diese Kalkulation auf. Der Politikwissenschaftler Christian Tuschhoff unterstreicht in seinem Beitrag die hohe Bedeutung der tatsächlichen Untermauerung der in Artikel 5 des NATONorth Atlantic Treaty Organization-Vertrags fixierten Beistandspflicht. So war seit den 1960er Jahren die Dislozierung deutscher und nichtdeutscher Truppenteile entlang der innerdeutschen Grenze derart gestaltet, dass ein Angriff des Ostblocks nie allein die Bundeswehr, sondern immer mehrere NATONorth Atlantic Treaty Organization-Partner betroffen hätte. Auf diese Weise war die Beistandspflicht nicht nur aufs Papier des Vertrags, sondern auch „ins Gelände geschrieben“. Nicht zuletzt daraus bezog das westliche Bündnis im Kalten Krieg glaubwürdige Stärke.

Das war ANGELESEN das Buchjournal des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr, heute zum Werk von Wolfgang Krieger „Adenauer und die Wiederbewaffnung“. Es erschien im Jahr 2000 im Bouvier Verlag als Band 18 der „Rhöndorfer Gespräche“
 

 

 

von Christoph Kuhl

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

Footer

Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Das sind einerseits für den Betrieb der Seite notwendige Cookies, andererseits solche, die für Statistikzwecke, für die Anzeige von Posts aus sozialen Netzwerken oder bei der Anzeige von Kartenmaterial gesetzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche davon Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen eventuell nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

  • Logo der Bundeswehr

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter

    Kanal_Datenschutzerklärung