Weltfrauentag

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100 Jahre Internationaler Frauentag am 8. März

Den ersten Frauentag gab es am 19. März 1911 und in den Folgejahren wurde er an unterschiedlichen Terminen begangen. Zahlreiche Frauenrechtlerinnen hatten sich jahrelang für eine Gleichberechtigung der Frauen in Europa eingesetzt, was in Deutschland erst 1919 im aktiven Wahlrecht für Frauen mündete. Erst 1921 wurde der Frauentag auf den 8. März verlegt. Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten erfolgte auf Grund der sozialistisch geprägten Herkunft sogar ein Verbot dieses Tages, an seine Stelle trat der „Muttertag“.

Nach dem Krieg wurde der Frauentag zunächst in beiden Teilen Deutschlands eher still begangen. In der alten Bundesrepublik geriet er zugunsten des Muttertages (dem 2. Sonntag im Mai) nahezu in völlige in Vergessenheit.

In der DDRDeutsche Demokratische Republik, sowie im sogenannten Ostblock, war das völlig anders: Dort taten Frauen bereits Dienst beim Militär, wie ihre männlichen Kameraden. Die Gleichberechtigung galt bei der NVANationale Volksarmee sowohl für weibliche Zivilbeschäftigte, als auch für Soldatinnen, die – im Gegensatz zur damaligen Bundeswehr – auch außerhalb des Sanitäts- und Musikwesens tätig waren. Und der „Frauentag“ wurde damals zum Anlass genommen, den Damen mit Nelken und Sekt zu gratulieren. – Ein richtiger Feier- oder freier Tag war es hingegen auch nicht.

In der Bundesrepublik Deutschland durften Frauen bis 1990 aufgrund der damaligen Gesetzeslage nur im Sanitätsdienst, später dann auch Musikdienst in Uniform in der Bundeswehr Dienst leisten. Erst seit nunmehr 20 Jahren ist Frauen der Zugang zu allen Truppenverwendungen in der Bundeswehr gestattet.

Heute liegt der Anteil der Soldatinnen bei etwa 12 Prozent. Seit 2005 unterstützen zivile und militärische gewählte Gleichstellungsbeauftragte die Dienststellen sowie örtliche Gleichstellungsvertrauensfrauen den Vollzug und die Umsetzung der Gleichstellungsgesetze.

Die Vereinten Nationen (UNOUnited Nations Organization) nahmen den Frauentag 1975 als „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“ in den Jahreskalender auf. Und seit 2018 ist der Internationale Frauentag im Bundesland in Berlin ein gesetzlicher Feiertag; bislang nur dort.

Weitere Informationen finden Sie im Dossier der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg.



von Helene Heldt, Ann-Kathrin Nicolai und Meike Wanner

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